Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1 – Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden unter folgenden Begriffen verstanden:
Forto Cycling: definiert in Artikel 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
Gegenpartei: die (juristische) Person, mit der Forto Cycling einen Vertrag abschließt oder eingeht
beabsichtigt zu schließen;
Verbraucher: eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder
Unternehmen;
Parteien: Forto Cycling und Gegenpartei;
Schriftlich: schriftlich; per Post, per E-Mail oder auf einem anderen elektronischen Weg;
Dritte: (juristische) Personen, mit Ausnahme von Forto Cycling oder der Gegenpartei;
Artikel 2 – Identität von Forto Cycling
Firmenname: Forto Cycling
Handelskammernummer: 70616795
Artikel 3 – Allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und alle
(Rechts-)Handlungen von Forto und jede Vereinbarung, die zwischen Forto
und Gegenpartei.
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrages unwirksam sein
Sollte es vernichtet werden oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bedingungen oder Vereinbarungen. Die Parteien werden Konsultationen aufnehmen, um eine neue
eine andere Bestimmung als die nichtige oder aufgehobene Bestimmung zu vereinbaren,
wobei Zweck und Tragweite der nichtigen oder aufgehobenen Entscheidung möglichst berücksichtigt werden
Vorschrift ist zu beachten.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gilt die Anwendbarkeit von
Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen.
Abweichungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn
diese wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Artikel 4 – Das Angebot
Wenn ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat oder an Bedingungen geknüpft ist
Sollte dies der Fall sein, wird dies im Angebot ausdrücklich angegeben.
Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen
Produkte. Die Beschreibung ist detailliert genug, um eine gute Beurteilung zu ermöglichen
um das Angebot durch die Gegenpartei zu ermöglichen. Wenn Forto Cycling verwendet
Bilder, sind diese eine wahre Darstellung der angebotenen
Produkte.
Offensichtliche Fehler oder offensichtliche Irrtümer, beispielsweise in Bezug auf das, was angezeigt wird
Beträge sind für Forto Cycling nicht bindend.
Artikel 5 – Die Vereinbarung
Der Vertrag kommt im Moment der Annahme durch den
Gegenpartei des Angebots und Einhaltung der darin festgelegten Bedingungen.
Die angegebenen Lieferzeiten sind immer Richtwerte. Die Bedingungen für
Liefertermine sind keine Todesfristen. Die Überschreitung einer Frist führt zu
Der Vertragspartner hat daher keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Wenn die Gegenpartei das Angebot elektronisch angenommen hat,
Forto Cycling wird den Eingang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen.
Angebot.
Artikel 6 – Widerrufsrecht für Verbraucher
Die Gegenpartei, die als Verbraucher auftritt, kann einen Fernabsatzvertrag oder einen
Vertragsabschluss außerhalb des Verkaufsraumes ohne Angabe von Gründen
auflösen, bis eine Frist von 14 (vierzehn) Tagen ab dem Tag verstrichen ist, an dem
der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist,
ist, hat den Fall erhalten.
Wenn ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann,
Der Verbraucher ist für die Rücksendung des Produkts und die damit verbundenen Kosten verantwortlich
zahlen. Gegenpartei gibt das Produkt mit allem gelieferten Zubehör zurück, wenn
Dies sollte im Originalzustand und in der Originalverpackung und gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen von Forto Cycling erfolgen.
Das Risiko und die Beweislast für die richtige und rechtzeitige Ausübung des
Das Rücktrittsrecht liegt beim Vertragspartner.
Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Produkts trägt die Gegenpartei.
Das Widerrufsrecht ist stets ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner kein Verbraucher ist.
Sobald das Produkt in gutem Zustand bei Forto Cycling eingegangen ist, zahlt Forto Cycling die
Kaufbetrag innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen in der Art und Weise, in der die
Der Verbraucher hat den Kaufpreis bezahlt.
Artikel 7 – Haftung
Die Gesamthaftung von Forto Cycling ist auf den Ersatz von Schäden bis zu
maximal die Höhe des für diesen Vertrag vereinbarten Rechnungsbetrages
(ohne MwSt.)
Die Haftung von Forto Cycling für Schäden, die auf Vorsatz beruhen, ist nicht beschränkt
oder vorsätzliche Rücksichtslosigkeit seitens Forto Cycling.
Forto Fahrradprodukte enthalten lose Teile, die gefährlich sein können für
kleine Kinder. Es liegt in der Verantwortung der Gegenpartei, zu verhindern
Kleinkinder könnten lose Teile verschlucken. Forto Cycling übernimmt keine Haftung für Schäden, die in diesem Fall entstehen können.
Voraussetzung für das Bestehen eines Anspruchs auf Entschädigung ist stets, dass
Die Gegenpartei muss den Schaden Forto Cycling so schnell wie möglich nach dessen Auftreten schriftlich melden.
Berichte. Jeglicher Schadensersatzanspruch gegen Forto Cycling erlischt mit dem bloßen
Ablauf von 12 (zwölf) Monaten nach Entstehung des Anspruchs.
Forto Cycling haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen
Forto Cycling geht davon aus, dass die Angaben der Gegenpartei falsch und/oder unvollständig sind.
Fakten.
Artikel 8 – Zahlung und Rechnungsstellung
Sofern in der Vereinbarung oder in den zusätzlichen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist,
Die von der Gegenpartei geschuldeten Beträge müssen innerhalb von 14
(vierzehn) Tage nach Rechnungsdatum.
Die Gegenpartei ist verpflichtet, etwaige Ungenauigkeiten in den bereitgestellten oder angegebenen Informationen zu korrigieren
Zahlungsdetails unverzüglich an Forto Cycling zu melden.
Kommt die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, so
Forto Cycling hat die Gegenpartei über den Zahlungsverzug informiert und der Gegenpartei wird eine Frist von 7
(sieben) Tage, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Nach der
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser siebentägigen Frist, ist die Gegenpartei
Verzug und damit auch die gesetzlichen Zinsen auf den noch geschuldeten Betrag
geschuldet. Darüber hinaus ist Forto Cycling berechtigt, alle außergerichtlichen Kosten geltend zu machen, die ihr entstehen
Inkassokosten zu berechnen.
Im Falle einer (begründeten Aussicht auf) Insolvenz, Liquidation oder Zahlungseinstellung oder
eine Umschuldung im Rahmen des WSNP sind die Ansprüche von Forto Radfahren auf
Die Verbindlichkeiten der Gegenpartei gegenüber Forto Cycling sind sofort fällig und zahlbar.
Zahlungen der Gegenpartei dienen stets der Begleichung der ersten
anstelle aller fälligen Zinsen und Kosten, zweitens der fälligen Beträge
Rechnungen, die am längsten offen sind, auch wenn die Gegenpartei angibt, dass die
Die Zahlung bezieht sich auf eine spätere Rechnung.
Artikel 9 – Lieferung
Der Lieferort ist die Adresse, die die Gegenpartei Forto Cycling mitgeteilt hat.
gemacht.
Das Risiko der Beschädigung und/oder des Verlusts von Produkten liegt bei Forto Cycling bis
Zeitpunkt der Lieferung und Platzierung bei der Gegenpartei oder einem zuvor benannten und
Vertreter bekannt gegeben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben
vereinbart.
Alle Lieferzeiten sind Richtwerte. Die angegebenen Zeiten können sich ändern.
Die Gegenpartei kann daraus keine Rechte ableiten. Die Überschreitung einer Frist gibt nicht
Gegenpartei hat keinen Anspruch auf Entschädigung.
Forto Cycling hält eine Lieferzeit von maximal 2 Werktagen ein.
Pakete werden mit PostNL versendet.
Artikel 10 – Beschwerden
Der Vertragspartner kann sich nicht mehr auf einen Mangel der Leistung berufen, wenn er
nicht innerhalb von 2 (zwei) Monaten, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte
hätte erfahren müssen, dass Forto Cycling in dieser Angelegenheit protestiert hat. Wenn es irgendwelche
ein sichtbarer Mangel bei Lieferung unterliegt einer Frist von 48 (achtundvierzig) Stunden nach Lieferung
Lieferung.
Die Gegenpartei muss Forto Cycling mindestens 4 (vier) Wochen Zeit geben, um die Beschwerde zu lösen.
einvernehmlich zu lösen.
Wenn eine Beschwerde nicht innerhalb der in den vorhergehenden Absätzen genannten Fristen bei Forto Cycling eingereicht wird
gemeldet wurde, gilt das Produkt als dem Vertrag entsprechend und
um gemäß der Vereinbarung zu funktionieren.
Artikel 11 – Anwendbares Recht
Verträge zwischen Forto Cycling und der Gegenpartei, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
Es gilt ausschließlich niederländisches Recht.
Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag im Widerspruch zueinander stehen,
Sofern die Bedingungen Bedingungen enthalten, gelten die in der Vereinbarung enthaltenen Bedingungen.
Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vereinbarungen zwischen der Gegenpartei und Forto Cycling,
auf die diese Bedingungen Anwendung finden, werden ausschließlich von der
Gerichtsstand ist das niederländische Gericht, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
Artikel 12 − Fortbestand
Die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vereinbarung, die den Geltungsbereich haben
ihre Gültigkeit nach Beendigung des Vertrages aufrechtzuerhalten,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf Artikel 11 (Anwendbares Recht), Artikel 7
(Haftung) und diese Bestimmung (Fortbestand) bleiben auch nach Beendigung des
Die Vereinbarung bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam.